Häufige Fragen

Sie sind krank oder durch Altersprobleme auf die Hilfe anderer angewiesen? So kommt gegebenenfalls das Angebot eines Pflegedienstes für Sie in Betracht. Nachfolgend beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen, die Ihnen das Finden einer guten Pflegeeinrichtung erleichtern sollen.

Gern geben wir Ihnen weitere Auskünfte in einem kostenlosen Beratungsgespräch. Ein schriftliches unentgeltliches Angebot für die von Ihnen gewünschten Leistungen, wird Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.

Allgemeine Fragen:

Liegt ein Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse vor?

  • Ja

Gibt es einen verantwortlichen Ansprechpartner für Ihre Fragen, Wünschen und Beschwerden?

  • Ja, die Geschäfts- und Pflegedienstleitung.

Wie ist der Pflegedienst erreichbar – direkter telefonischer Kontakt oder per Anrufbeantworter? Ist der Pflegedienst 24 Stunden erreichbar? Persönliche Erreichbarkeit –Tag und Nacht / Wochenenden?

  • Der Pflegedienst ist für Sie persönlich Tag und Nacht und an den Wochenenden erreichbar.

Übernimmt der Pflegedienst kurzfristige Entlastungs- und Urlaubsvertretungen?

  • Ja

Besteht die Möglichkeit, eine Probezeit für die Pflege zu vereinbaren?

  • Ja

Kann die Pflege unterbrochen werden, etwa wegen Urlaub?

  • Ja

Arbeitet der Pflegedienst eng mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen?

  • Ja, und auch mit Kooperationspartnern (Sanitätshäusern, Apotheken, Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialamt etc.)

Verbleibt der Nachweis über die erbrachten Pflegeleistungen und die notwendige Dokumentation in Ihrem Haushalt?

  • Ja

Haftet der Pflegedienst für fahrlässiges – nicht für grob fahrlässiges – Handeln seiner Mitarbeiter?

  • Ja

Fragen zur Finanzierbarkeit:

Sprechen Sie die Finanzierbarkeit Ihrer Wünsche mit Ihrer Pflegekasse ab.

  • Auf Wunsch werden auch Pflegeanträge ausgefüllt.

Sie können sich natürlich jederzeit, kostenlos und unverbindlich über die aktuellen Preisunterschiede der verschiedenen Pflegedienste informieren.

  • Der AOK – Pflegedienstnavigator macht dies für Sie möglich.

  • Der  Pflegevertrag muss die zu erbringenden Leistungen, die Kosten und die Kostenträger enthalten.

Sind Zuzahlungen zu erkennen?

  • Ja, was die Kasse nicht zahlt, muss vorher schriftlich vereinbart werden.

Vor Vertragsabschluss:

Beachten Sie bei einem Vertrag nachstehende Punkte:

  • Unterschreiben Sie nicht sofort. Behalten Sie den Vertrag, um ihn nochmals in Ruhe durchzulesen und sich eventuell beraten zu lassen.
  • Im Vertrag sollten keine Vorauszahlungen gefordert werden.
  • Die Kündigungsfrist sollte für Sie nicht mehr als 14 Tage betragen, für den Pflegedienst jedoch vier Wochen.  Lassen Sie sich auf keine langen Kündigungsfristen Ihrerseits ein.
  • Achten Sie auf die Haftung des Dienstes; sie darf im Vertrag nicht ausgeschlossen werden.

Leistungsnachweise

Die Leistungen müssen regelmäßig von Ihnen oder Ihren Angehörigen bestätigt werden. Außerdem müssen die Leistungsnachweise lesbar und für Sie verständlich sein. Unterschreiben Sie keine Leistungsnachweise im Voraus.

Unstimmigkeiten oder Mängel

Zögern Sie nicht, sich bei Unstimmigkeiten an den Pflegedienst oder an Ihrer Pflegekasse zu wenden. Mit Hilfe eines klärenden Gesprächs lassen sich häufig Unklarheiten beseitigen.