Kosten

Kostenübernahme durch KRANKENVERSICHERUNG

Wird durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt und/oder das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pflege.

Kostenübernahme durch PFLEGEVERSICHERUNG:

Sind Sie wegen anhaltender Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ihre Pflege in Höhe Ihres Pflegegrades. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

I Pflegegeld

Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) gepflegt werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach den Pflegegraden 1 bis 5. Mit dem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, seiner Pflegeperson eine materielle Anerkennung für die sichergestellte Pflege zukommen zu lassen.

II Pflegesachleistungen

Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Im Angebot sind die Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.

II.I Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung nach § 45 SGB XI

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 erhalten diese Leistung und alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis 5 erhalten diese Leistung noch zusätzlich zum Pflegegeld. Diese Leistung wird nur an zugelassene Einrichtungen ausgezahlt.

III Kombinationsleistungen

Unter Kombinationsleistung wird die Kombination aus professioneller Pflege, durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung) und Pflege durch Angehörige (Pflegegeld) verstanden. Von der Pflegekasse werden in diesem Fall sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld bezahlt.

IV Tages- oder Nachtpflege

Die Leistungen kommen vor allem Pflegebedürftigen zugute, die zu Hause versorgt werden. Insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen außerstande sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson allein in ihrer Wohnung zu bleiben. Das kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise, wenn die Pflegeperson einer (Teil-) Erwerbstätigkeit nachgeht oder die Pflegeperson teilweise entlastet werden muss. Auch wenn nur für einige Stunden am Tag oder in der Nacht eine ständige Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen notwendig ist, kann man eine Tagespflege in Anspruch nehmen. Der Pflegebedürftige wird dann in der Regel abgeholt und in einer stationären Einrichtung betreut. Nach der Betreuung wird er wieder nach Hause gebracht.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege (häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 39 SGB XI) ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt durch Erholungsurlaub oder bei Krankheit. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege. Sie kann für maximal 42 Tage, also sechs Wochen, im Jahr in Anspruch genommen werden. Bevor diese Art der Pflege beantragt wird, muss die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt haben. Die Verhinderungspflege kann von einer erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson übernommen werden, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. Auch Nachbarn oder Bekannte können die Aufgabe übernehmen. Wir übernehmen die Verhinderungspflege- und Urlaubspflege auch stunden- und tageweise für Sie!

Kostenübernahme durch Sozialamt

Pflegeleistungen kann man auch über das Sozialamt beziehen, wenn die Voraussetzungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen dafür erfüllt sind.

Private Kostenübernahme

Übernimmt in besonderen Fällen keine der obengenannten Stellen die Kosten für die Pflege, so besteht die Möglichkeit privater Vereinbarungen.

Kostenübernahme durch Sozialamt

Pflegeleistungen kann man auch über das Sozialamt beziehen, wenn die Voraussetzungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen dafür erfüllt sind.

Private Kostenübernahme

Übernimmt in besonderen Fällen keine der obengenannten Stellen die Kosten für die Pflege, so besteht die Möglichkeit privater Vereinbarungen.